AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Anmietung von Self-Storage-Lagerräumen / Lagercontainern
1. Anbieter
MeinLagerraum24
JAMSSA Immobilienverwaltung GmbH
Industriestraße 6
22885 Barsbüttel
E-Mail: info@meinlagerraum24.de
Telefon: 040-757376
2. Vertragsgegenstand
(1) MeinLagerraum24 vermietet an den Mieter einen Lagerraum bzw. Lagercontainer (nachfolgend „Lagerraum“) ausschließlich zur Einlagerung von Gegenständen.
(2) Eine Nutzung zu Wohnzwecken, als Arbeitsstätte, Produktionsstätte oder Verkaufsfläche ist untersagt.
(3) Der Lagerraum wird unbewacht und unversichert überlassen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
3. Zustand des Lagerraums
(1) Der Lagerraum wird in dem Zustand übergeben, in dem er sich bei Vertragsbeginn befindet.
(2) Der Mieter hat den Lagerraum bei Übergabe unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
4. Zulässige und unzulässige Lagergüter
4.1 Zulässige Lagergüter
Es dürfen ausschließlich trockene, saubere, legale und ungefährliche Gegenstände eingelagert werden.
4.2 Unzulässige Lagergüter
Insbesondere verboten ist die Lagerung von:
- Gefahrstoffen, explosiven, leicht entzündlichen oder giftigen Stoffen
- Lebensmitteln oder verderblichen Waren
- Waffen, Munition, illegalen Substanzen
- Tieren, Pflanzen
- Abfällen oder Sondermüll
- Gegenständen mit starkem Geruch
- gestohlenen oder rechtswidrig erlangten Gegenständen
(3) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch verbotene Lagergüter entstehen.
5. Zugang und Nutzung der Anlage
(1) Der Zugang zum Lagerraum wird nach vollständigem Zahlungseingang gewährt.
(2) Die Nutzung der Lageranlage erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Anlage sorgfältig, umsichtig und unter Beachtung aller Sicherheits- und Nutzungshinweise zu benutzen.
(4) Das Betreten von nicht ausdrücklich freigegebenen Flächen, insbesondere Containerdächern, Konstruktionen, technischen Einrichtungen oder Zwischenebenen, ist untersagt.
6. Besondere Sicherheitsbestimmungen
(1) Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche eingelagerte Gegenstände standsicher, kippsicher und gegen Herabfallen gesichert zu lagern.
(2) Gegenstände dürfen nicht über die Containerkanten hinausragen.
(3) Das Stapeln von Gegenständen erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters.
(4) MeinLagerraum24 haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, mangelnde Sicherung oder Überladung entstehen.
7. Verkehrssicherung und Eigenverantwortung
(1) MeinLagerraum24 sorgt im Rahmen der gesetzlichen Pflichten für einen ordnungsgemäßen Zustand der Anlage.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Gefahren, Schäden oder Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Eine Haftfng für Unfälle oder Schäden aufgrund eigenverantwortlicher Nutzung, Fehlverhalten oder Missachtung von Sicherheitsvorschriften ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Mietdauer und Kündigung
(1) Die Mietdauer ergibt sich aus dem gebuchten Tarif.
(2) Mindestlaufzeiten sind während der vereinbarten Dauer ordentlich nicht kündbar.
(3) Nach Ablauf einer Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
9. Miete und Zahlung
(1) Die Miete ist im Voraus zu zahlen.
(2) Bei Zahlungsverzug ist MeinLagerraum24 berechtigt,
- den Zugang zum Lagerraum zu sperren
- Verzugszinsen zu berechnen
- weitere gesetzliche Rechte geltend zu machen
(3) Eine Rückerstattung bereits gezahlter Mieten ist ausgeschlossen, auch bei Nichtnutzung oder vorzeitiger Räumung.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet insbesondere für:
- Schäden am Lagerraum oder an der Anlage
- Schäden an anderen Lagerräumen oder fremdem Eigentum
- Schäden durch unzulässige oder unsachgemäße Nutzung
- Schäden durch eingelagerte Gegenstände
11. Haftung von MeinLagerraum24
(1) MeinLagerraum24 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Keine Haftung besteht für eingelagerte Gegenstände, insbesondere bei Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder höherer Gewalt, sofern keine Pflichtverletzung von MeinLagerraum24 vorliegt.
12. Versicherung
Die eingelagerten Gegenstände sind nicht versichert.
Dem Mieter wird ausdrücklich empfohlen, eine eigene Versicherung (z. B. Hausrat- oder Lagergutversicherung) abzuschließen.
13. Zutrittsrechte des Vermieters
MeinLagerraum24 ist berechtigt, den Lagerraum zu betreten:
- bei Gefahr im Verzug
- zu Wartungs- und Instandhaltungszwecken
- bei berechtigtem Verdacht unzulässiger Nutzung
14. Hausordnung
Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrags und verbindlich einzuhalten.
15. Beendigung und Räumung
(1) Nach Vertragsende ist der Lagerraum vollständig geräumt und besenrein zu übergeben.
(2) Zurückgelassene Gegenstände dürfen auf Kosten des Mieters entsorgt oder verwertet werden, soweit gesetzlich zulässig.
16. Datenschutz
Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
17. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von MeinLagerraum24.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Anmietung von Self-Storage-Lagerräumen – B2B / Unternehmer
1. Geltungsbereich / Unternehmerstatus
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Der Mieter versichert mit Vertragsschluss, den Lagerraum ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit anzumieten.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn MeinLagerraum24 diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Anbieter
MeinLagerraum24
JAMSSA Immobilienverwaltung GmbH
Industriestraße 6
22885 Barsbüttel
E-Mail: info@meinlagerraum24.de
3. Vertragsgegenstand
(1) Vermietet wird ein Lagerraum / Lagercontainer („Lagerraum“) zur gewerblichen Einlagerung von Waren, Materialien oder Betriebsmitteln.
(2) Eine Nutzung zu Wohn-, Produktions-, Verkaufs- oder Arbeitszwecken ist untersagt.
(3) Der Lagerraum wird unbewacht und unversichert überlassen.
4. Übergabezustand / Mängelanzeige
(1) Der Lagerraum gilt bei Übergabe als vertragsgemäß, sofern der Mieter nicht unverzüglich schriftlich Mängel anzeigt.
(2) Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.
5. Zulässige und unzulässige Lagergüter
5.1 Zulässig
Alle handelsüblichen, legalen und ungefährlichen Güter.
5.2 Unzulässig (insbesondere)
- Gefahrstoffe, entzündliche, explosive oder giftige Stoffe
- Lebensmittel oder verderbliche Waren
- Waffen, Munition, verbotene Gegenstände
- Tiere, Pflanzen
- Abfälle, Sondermüll
- stark riechende Stoffe
(3) Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden, die durch unzulässige Lagergüter entstehen.
6. Zugang und Nutzung
(1) Zugang wird nach vollständigem Zahlungseingang gewährt.
(2) Der Mieter nutzt die Anlage auf eigenes Risiko.
(3) Sicherheits- und Nutzungshinweise sind zwingend einzuhalten.
(4) Das Betreten von Containerdächern, Konstruktionen, technischen Anlagen oder nicht freigegebenen Flächen ist untersagt.
7. Besondere Regelungen bei gestapelten Containern / Höhenlagerung
(1) Der Mieter ist allein verantwortlich für:
- standsichere Lagerung
- Kippsicherung
- Ladungssicherung
- Einhaltung zulässiger Gewichte und Stapelhöhen
(2) Gegenstände dürfen nicht über Containerkanten hinausragen.
(3) Schäden durch herabfallende oder umstürzende Gegenstände gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.
8. Verkehrssicherung / Haftungsabgrenzung
(1) MeinLagerraum24 erfüllt die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht für die allgemeinen Anlagenbereiche.
(2) Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die sichere Nutzung seines Lagerraums sowie für Gefahren, die von seinen Lagergütern ausgehen.
(3) Offensichtliche Mängel oder Gefahren sind unverzüglich anzuzeigen.
9. Mietdauer / Kündigung
(1) Die Mietdauer richtet sich nach dem vereinbarten Tarif.
(2) Mindestlaufzeiten sind während der Laufzeit nicht ordentlich kündbar.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag monatlich und ist mit 14 Tagen zum Monatsende kündbar.
10. Miete / Zahlungsverzug
(1) Die Miete ist im Voraus zu zahlen.
(2) Bei Zahlungsverzug ist MeinLagerraum24 berechtigt:
- den Zugang zum Lagerraum zu sperren
- Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen
- Schadenersatz geltend zu machen
11. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet uneingeschränkt für:
- Schäden am Lagerraum oder der Anlage
- Schäden an anderen Mietern oder Dritten
- Schäden durch Lagergüter oder Nutzung
- Folgeschäden aus Betriebsunterbrechung Dritter
12. Haftung von MeinLagerraum24 (B2B-erweitert)
(1) MeinLagerraum24 haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechung ist ausgeschlossen.
(4) Keine Haftung für eingelagerte Gegenstände, insbesondere bei Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder höherer Gewalt.
13. Versicherungspflicht des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, seine eingelagerten Gegenstände ausreichend zu versichern.
(2) Auf Verlangen ist ein Versicherungsnachweis vorzulegen.
14. Zutrittsrechte
MeinLagerraum24 ist berechtigt, den Lagerraum zu betreten:
- bei Gefahr im Verzug
- bei Wartung oder Instandhaltung
- bei Verdacht unzulässiger Nutzung
15. Vertragsende / Räumung
(1) Der Lagerraum ist bei Vertragsende vollständig geräumt und sauber zu übergeben.
(2) Zurückgelassene Gegenstände dürfen auf Kosten des Mieters verwertet oder entsorgt werden.
16. Hausordnung
Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags.
17. Gerichtsstand / Recht
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Barsbüttel.
18. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.